Pressemitteilung vom VIP – CDU/SPD-Landtagsinitiative zur ambulanten Intensivpflege ist richtiger Weg für eine qualitativ hochwertige Versorgung schwerstkranker Menschen

CDU/SPD-Landtagsinitiative zur ambulanten Intensivpflege ist richtiger Weg für eine qualitativ hochwertige Versorgung schwerstkranker Menschen

Der Verein für Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. erklärt zum CDU/SPD-Antrag (6/1046) „Qualitätssicherung in der ambulanten Intensivpflege“ im Rahmen der aktuellen Landtagssitzung:

„Der jetzt von CDU und SPD eingebrachte Antrag setzt den richtigen Akzent für eine positive und konstruktive Diskussion über die qualitätsgerechte Versorgung von Menschen mit intensivpflegerischem Behandlungsaufwand. Nunmehr hat der Landtag die Aufgabe, die Besonderheiten der ambulanten Intensivpflege auch im Landespflegerecht angemessen zu würdigen. Konkret meint das die verbindliche Festlegung eines Betreuungsschlüssels von Intensivpflegepatienten durch Fachpflegepersonal sowie die schärfere Abgrenzung ambulanter Wohnformen mit Intensivpatienten von anderen Betreuungsformen.

Angesichts des aktuellen Streits um die Vergütung in der häuslichen Krankenpflege darf gerade die ambulante Intensivpflege nicht auch unter den Kostendruck der Krankenkassen geraten. Insofern braucht es die parlamentarische Unterstützung des Landtages für diesen sensiblen Pflegebereich.

Über viele Jahre gab es für schwerstkranke, meist beatmete Patienten nur die Unterbringung in einem Pflegeheim. Dank medizintechnischen Fortschritts ist es möglich diese Menschen zuhause zu pflegen. Durch die hochqualifizierte Pflege im eigenen familiären Umfeld haben auch schwerstkranke Kinder und Erwachsene die Chance schneller zu genesen und länger zu leben. Insbesondere vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention hilft ambulante Intensivpflege bei der inklusiven Teilhabe von etwa heimbeatmeten Kindern. Einige können trotz ihrer Erkrankung regulär einen Kindergarten oder eine Schule besuchen.

Ambulante Intensivpflege ist durch die Qualitätsstandards der S2-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin definiert. Alle Gesetzlichen Krankenversicherungen verlangen die Einhaltung dieser Standards. Auch in Mecklenburg-Vorpommern muss ein Pflegedienst zwingend Fachpersonal vorhalten, das neben einer dreijährigen Berufsausbildung mindestens 1 Jahr berufliche Praxis in der Intensivpflege sowie eine anerkannte theoretische wie praktische Fortbildung nachzuweisen hat. Hinzu kommt, dass ein Patient in der Regel bis zu 24 Stunden täglich versorgt wird. „Intensiv-Pflege“ heißt somit, dass insbesondere der heimbeatmete Patient ausschließlich von Fachpersonal gepflegt wird. Es ist daher längst überfällig, diese Qualitätsstandards im Landespflegerecht zu verankern.“