Pressemitteilung CDU – Bernd Schubert: Koalition will Qualität der außerklinischen Intensivpflege dauerhaft sichern

Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion, Bernd Schubert, sieht das Land in der Mitverantwortung, um die Qualität in der außerklinischen Intensivpflege dauerhaft zu sichern. Die Koalition habe deshalb einen entsprechenden Landtagsantrag eingebracht.

„Wir wollen, dass die Landesregierung einen Sachstandsbericht erarbeitet. Er kann die Arbeitsgrundlage für weitere parlamentarische Beratungen werden. Unser Ziel ist es, die Qualität in der außerklinischen Intensivpflege dauerhaft zu sichern. Daher gilt es zu prüfen, ob angesichts eines erwarteten Zuwachses der Pflegebedürftigen die vorhandenen landesgesetzlichen Regelungen ausreichen, die erforderlichen Standards zu sichern bzw. überhaupt herzustellen“,

erläuterte Bernd Schubert die Initiative der Koalitionsfraktionen.

Die Zahl der Patienten in der ambulanten Intensivpflege steigt seit Jahren kontinuierlich. Ursache ist der fortschreitende demographische Wandel und der damit einhergehende Anstieg von multimorbiden Krankheitsbildern.

„Wo Menschen mit einem hohen intensivpflegerischen Behandlungsaufwand ambulant in der eigenen Häuslichkeit, in einer Wohngemeinschaft oder stationär in einem Pflegeheim betreut werden, erfordert dies neben der kompetenten Beratung der Patienten und ihrer Angehörigen auch immer eine hohe organisatorische, bauliche sowie insbesondere fachliche Qualität. Bis vor wenigen Jahren konnten die betroffenen Menschen nur in stationären Pflegeeinrichtungen betreut werden. Die verbesserte Medizintechnik und neue pflegewissenschaftliche Erkenntnisse ermöglichen es, schwerstkranke Menschen nun mehr und mehr in ihrer Häuslichkeit zu pflegen. Die stationären Einrichtungen unterliegen den Vorschriften des Heimrechts. Unser Ziel wird es sein, für die außerklinische Intensivpflege eine Gleichstellung der pflegerechtlichen Vorschriften zu erreichen. Wir wollen, dass bei ambulanter und stationärer Intensivpflege die gleichen Anforderungen, z. B. an Fachpflegepersonal und Pflegestandards, gestellt werden. Dies muss dann auch bei den Vergütungsverhandlungen zwischen Leistungsträgern und -erbringern beachtet werden“,

so Bernd Schubert.