Der Verein für Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. setzt sich für eine Verbesserung der Weiter- und Fortbildung ein.
Gemäß der S2 Leitlinie sind zur fachpflegerischen Versorgung beatmungsabhängiger Patienten umfangreiche Kenntnisse erforderlich. Die Hinzunahme eines Atmungstherapeuten (berufsbegleitende Weiterbildung zum Atmungstherapeuten mit Zertifikat nach den Vorgaben der DGP), wie sie im Ausland üblich ist, wäre wünschenswert.
- Kenntnisse zu folgenden Punkten sind erforderlich:
- Physiologie der Atmung und Beatmung
- Technik der Beatmungsgeräte
- Monitoring
- Sauerstofftherapie
- Masken- und Trachealkanülen und deren Applikationen
- Tracheostomamanagement
- Methoden der Sekretmobilisierung und -elimination
- Inhalationstechniken
- Befeuchtungsmanagement der Atemwege
Krankenpflegehelfer/innen, oder Arzthelfer/innen dürfen daher eigenverantwortlich nur in der assistiven Versorgung Beatmeter tätig werden. Eine fachpflegerische Versorgung vom Beatmungsgeräte abhängiger Patienten ist mit diesen Qualifikationen nicht möglich. Ein für die Beatmungspflege qualifizierter Pflegedienst muss an allen Tagen der Woche für 24 Stunden kontaktierbar sein.
Für den Beatmungsbereich muss eine speziell qualifizierte examinierte Fachkraft als Fachbereichsleitung vorgehalten werden. Zusätzlich zu einer 3-jährigen Ausbildung als examinierter Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger, ist eine der folgenden Qualifikationen für die Fachbereichsleitung erforderlich:
- Atmungstherapeut mit pflegerischer Ausbildung
- Fachgesundheits- und Krankenpflege für Anästhesie- und Intensivpflege
- mindestens 3 Jahre Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate Care-Station oder außerklinischen Beatmung) in den letzten 5 Jahren und Fortbildung (mindestens 200 Stunden-Kurs der medizinischen Fachgesellschaften bzw. pflegerischen Berufsverbänden anerkanntes, strukturiertes, berufsbegleitendes Kursprogramm in der Beatmungspflege. Diese Kurse müssen von der AGH anerkannt sein.)
Alle Pflegekräfte, die selbständig und eigenverantwortlich am Beatmungsgerät abhängiger Patienten (fachpflegerische Versorgung) tätig sind, müssen zusätzlich zu einer 3-jährigen Ausbildung als examinierte Gesundheits- und Krankenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegern oder Altenpfleger eine der folgenden Qualifikationen aufweisen:
- Atmungstherapeut
- Fachgesundheits- und Krankenpflege für Anästhesie- und Intensivpflege
- mindestens 1 Jahr Berufserfahrung im Beatmungsbereich (Intensivstation, Intermediate Care-Station oder außerklinischen Beatmung) innerhalb der letzten 5 Jahre
Abweichend kann die Zusatzqualifikation auch durch einen strukturierten Kurs zur Beatmungspflege erworben werden. Diese Kurse müssen von der AGH anerkannt sein und werden auf der Homepage der AGH aufgeführt. Mittelfristig wird eine Zertifizierung dieser Zusatzqualifikation durch die entsprechen-den medizinischen Fachverbände bzw. pflegerische Fach- und Berufsverbände an-gestrebt.
Der Verein für Intensivpflege in Mecklenburg-Vorpommern e.V. hat mit dem Überregionalen Ausbildungszentrum in Waren eine Kooperation vereinbart, so dass wir spezielle Fortbildungsmöglichkeiten für unsere Vereinsmitglieder anbieten können.
Bitte informieren Sie sich zu den Kursen
„Pflegefachkraft für außerklinische Beatmung“
„Pflegeexperte für außerklinische Intensivpflege – Beamtung“
im geschlossenen Mitgliederbereich