Pressemitteilung „Die Linke“: Bei außerklinischer Intensivpflege besteht dringender Handlungsbedarf

Zum Antrag der Fraktion der CDU und SPD „Qualitätssicherung in der außerklinischen Intensivpflege“ erklärt die sozialpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Karen Stramm:

„Wer es ernst meint mit der Qualitätssicherung in der ambulanten Intensivpflege, der muss die Situation nicht nur analysieren, sondern auch Schlussfolgerungen ziehen. Deshalb haben wir in einem Änderungsantrag gefordert, die Landesregierung nicht nur mit einem Bericht zur Entwicklung der ambulanten Intensivpflege zu beauftragen, sondern sie darüber hinaus aufzufordern, Handlungsempfehlungen für die Förderung der außerklinischen Intensivpflege zu entwickeln. Dies wurde von SPD und CDU abgelehnt. Der Nutzen eines Berichtes allein muss bezweifelt werden, denn wie die Antwort auf eine entsprechende Kleine Anfrage zeigt, ist die Landesregierung über den Zustand der Intensivpflege im Bilde. Bislang gibt es aber keine staatliche Regelung der Weiterbildung zur Fachkraft für Intensivpflege – weder im Einrichtungenqualitätsgesetz noch in anderen Landesgesetzen. Es besteht also dringender Handlungsbedarf, der von den Abgeordneten der SPD und CDU offenbar nicht gesehen wird.“